Ein Mieter in Wien sah in Klingelschildern eine Verletzung seiner Privatsphäre. Die kommunale Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ ließ die Beschwerde prüfen und die zuständige Magistratsabteilung der Stadt Wien stellte fest, dass hier tatsächlich eine Verletzung der Privatsphäre vorliege.

Was sagt die DSGVO tatsächlich zu Klingelschildern? Wir gehen der Sache auf den Grund im neustem Artikel in unserem Wissensaustauschmagazin Elephant Park.

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